Bundesregierung plant befristete Erhöhung der Ehrenamtspauschale und der Betreuer*innen-Vergütung

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_BetrInASG.pdf), der sich nunmehr im Anhörungsverfahren befindet und zum Januar 2024 in Kraft treten soll. Der Referentenentwurf muss nach der Anhörung noch von der Bundesregierung, vom Parlament und vom Bundesrat verabschiedet werden.

Geplant ist, die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen um 24 € jährlich zu erhöhen. Berufsbetreuer sollen einen Inflationsausgleich in Höhe von 7,50 € pro Fall pro Monat als Inflationsausgleich gezahlt bekommen. Die Regelungen sollen ab 01.01.2024 und bis zum 31.12.2025 befristet sein.

Der Betreuungsverein wird die Entwicklung beobachten und weiter dazu informieren.

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