Weiteres Unterstützungsangebot des Betreuungsvereins für ehrenamtliche Betreuer*innen

Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 hat die Bundesregierung ein neues Instrument zur Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer*innen geschaffen. Geregelt ist das im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Darin heißt es, dass ehrenamtlicher Betreuer*innen eine Vereinbarung über die Begleitung und Unterstützung durch den Betreuungsverein abschließen können. Für ehrenamtliche Betreuer*innen, die nicht zu den Angehörigen oder dem nahen Umfeld der betreuten Person gehören gilt, dass diese Betreuer*innen eine Vereinbarung abschließen sollen.

Nachlesen können Sie das unter: § 22 BtOG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Wer eine Vereinbarung abschließen möchte, kann diese beim Betreuungsverein abfordern. Es wird aber auch noch einen Rundbrief zu diesem Thema geben.

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