Bundesrat stimmt der zeitlich befristeten Erhöhung von Ehrenamtspauschale und Vergütung zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung heute dem Gesetzentwurf der Bundesregieruzng zugestimmt. Damit kann für 2024 und 2025 eine höhere Pauschale geltend gemacht werden. Dazu die Mitteilung des Bundesrates:

"Bundesrat stimmt Inflationsausgleich für Betreuer zu

Selbstständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine können in den Jahren 2024 und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum Inflationsausgleich geltend machen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Anpassung an gestiegene Kosten

Die Sonderzahlung beträgt 7,50 Euro pro Betreuungsfall und Monat. Sie ist grundsätzlich von der betreuten Person zu bezahlen. Ist diese allerdings mittellos, so springt die Staatskasse ein.

Der Aufschlag soll die stark gestiegenen Kosten in den Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet- und Sachkosten abfedern. Diese fielen vor allem bei Betreuungsvereinen an, die ihre Mitarbeiter nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen, heißt es in der amtlichen Begründung. Die zeitlich begrenzte Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.

Jahrespauschale für ehrenamtliche Betreuer

Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuern können eine Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr verlangen.

Evaluation bis Ende 2024 geplant

Die Sonderzahlung erfolgt zeitlich begrenzt auf zwei Jahre, um das Ergebnis der Evaluierung des gesamten Vergütungssystems abzuwarten, die im Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 beschlossen worden war: Bis Ende Dezember 2024 legt das Bundesministerium der Justiz dazu einen Bericht vor.

Kompensation über Gerichtsgebühren

Durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung entstehen Kosten für die Länder. Sie sollen durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren für Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften über mehrere Jahre hinweg kompensiert werden."

Weiteres Unterstützungsangebot des Betreuungsvereins für ehrenamtliche Betreuer*innen

Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 hat die Bundesregierung ein neues Instrument zur Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer*innen geschaffen. Geregelt ist das im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Darin heißt es, dass ehrenamtlicher Betreuer*innen eine Vereinbarung über die Begleitung und Unterstützung durch den Betreuungsverein abschließen können. Für ehrenamtliche Betreuer*innen, die nicht zu den Angehörigen oder dem nahen Umfeld der betreuten Person gehören gilt, dass diese Betreuer*innen eine Vereinbarung abschließen sollen.

Nachlesen können Sie das unter: § 22 BtOG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Wer eine Vereinbarung abschließen möchte, kann diese beim Betreuungsverein abfordern. Es wird aber auch noch einen Rundbrief zu diesem Thema geben.

Bundesregierung plant befristete Erhöhung der Ehrenamtspauschale und der Betreuer*innen-Vergütung

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_BetrInASG.pdf), der sich nunmehr im Anhörungsverfahren befindet und zum Januar 2024 in Kraft treten soll. Der Referentenentwurf muss nach der Anhörung noch von der Bundesregierung, vom Parlament und vom Bundesrat verabschiedet werden.

Geplant ist, die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen um 24 € jährlich zu erhöhen. Berufsbetreuer sollen einen Inflationsausgleich in Höhe von 7,50 € pro Fall pro Monat als Inflationsausgleich gezahlt bekommen. Die Regelungen sollen ab 01.01.2024 und bis zum 31.12.2025 befristet sein.

Der Betreuungsverein wird die Entwicklung beobachten und weiter dazu informieren.

Gespräch mit der Politik zu Fragen des Betreuungswesens

Zu einem Informationsaustausch haben sich der Geschäftsführer des Betreuungsvereins Delmenhorst e.V. Rainer Sobota und der Landtagsabgeordnete Deniz Kurku am 31.08.2022 in der Geschäftsstelle des Betreuungsvereins Delmenhorst in der Lahusenstr.9 getroffen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die sich aus der zum 01.01.2023 in Kraft tretenden Reform des Betreuungsrechts ergebenden Anpassungsnotwendigkeiten in der Landesgesetzgebung und die sich aus der Aufgabenfestschreibung für Betreuungsvereine ergebenden Finanzierungserfordernisse.

Der offene und vertrauensvolle Informationsaustausch soll auch nach der anstehenden Landtagswahl weitergeführt und verstetigt werden.

Ehrenamtliche Mitarbeit im Betreuungsverein

Auf Anregung dreier Mitglieder hat sich der Vorstand nochmal mit dem Thema der ehrenamtlichen Mitarbeit im Betreuungsverein beschäftigt. Es soll nun zur Identifizierung möglicher Einsatzbereiche eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich dieses Themas annimmt und entsprechende Vorschläge entwickelt.

Der Termin wird hier in Kürze veröffentlicht. Alle interessierten Mitglieder sind eingeladen. Anmeldungen bitte telefonisch an 04221 800 999 0 oder per Mail an info@betreuungsverein-delmenhorst.de

Mitgliederversammlung am 28.09.2022

Die ordentliche Mitgliederversammlung 2022 wird am 28.09.2002 von 18.00 bis ca. 20.00 Uhr (wenn notwendig, kann das Ende auch später sein) im DRK, Schulstr. 17, 27749 Delmenhorst, stattfinden. Die Einladungen werden/wurden in der 35. Kalenderwoche an alle Mitglieder verschickt. Es wird um eine Anmeldung gebeten. Das ermöglicht es uns, die Raumaufteilung und die Versorgung besser zu planen. Die Beratungsunterlagen für die Versammlung können bei Bedarf auf der Anfang September neu eingerichtete Mitgliederbereich auf unserer Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden. Alternativ können die Unterlagen aber auch „wie früher“ per Post zugeschickt werden.

Veranstaltungen Betreuer*innen-Stammtisch und Betreuer*innen-Forum starten wieder in Präsenz

Ab September 2022 werden im monatlichen Wechsel wieder der Betreuer*innen-Stammtisch und das Betreuer*innen-Forum stattfinden. Beide Veranstaltungen sind immer für den 3. Dienstag im Monat in der Begegnungsstätte „Hannelore-Händel-Haus“ in der Cramerstr. 193, Delmenhorst, jeweils von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, vorgesehen.

Der Betreuer*innen-Stammtisch ist dafür gedacht, Fragen der Teilnehmer*innen aus dem Betreuer*innen-Alltag untereinander zu besprechen. Selbstverständlich steht immer ein*e hauptamtliche*r Betreuer*in begleitend zur Verfügung.

Das Betreuer*innen-Forum wird sich in den nächsten Monaten vor allem mit der Reform des Betreuungsrechts und den damit verbundenen Veränderungen für die Betreuungsarbeit beschäftigen. Geplant ist das als Vortragsveranstaltung mit Diskussion. So kann sich da auch Jede*r einbringen. Diese Veranstaltungen werden von unserem Geschäftsführer, Herrn Rainer Sobota, organisiert und durchgeführt.

Neugestaltung der Internetseite September 2022

Anfang September werden wir unsere Internetseite um einen Mitgliederbereich erweitern. Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit, in diesem Bereich fachliche und Organisatorische Informationen rund um die Betreuung und der Hilfe für Menschen mit Behinderung abzufragen.

Dieser Bereich soll dann auch dafür genutzt werden, Informationen zu Vereinsaktivitäten, die sich nur an Mitglieder richten (z.B. Einladungen für Mitgliederversammlungen, Protokolle, Beratungsunterlagen, Satzungen und Ordnungen des Vereins etc.) zu veröffentlichen.